Justizministerin plant Reform des Insolvenzrechts

08.05.2003
Eine Straffung des Insolvenzrechts plant das Bundesjustizministerium in Berlin unter der Leitung von Gabriele Zypries. Das berichtet das "Handelsblatt" in seiner gestrigen Ausgabe. Ein zentraler Punkt in dem Diskussionspapier: Unternehmen, die Insolvenzantrag gestellt haben, sollen in Zukunft auch gegen den Willen des Eigentümers an einen Sanierer verkauft werden können. Dies ist bisher nicht möglich. Der Grund für diese Änderung: Vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens lässt sich nach Meinung der Ministerin ein Unternehmen noch zu einem recht hohen Preis verkaufen. Denn zu diesem Zeitpunkt sei die Schieflage noch nicht allgemein bekannt und die Bonität noch verhältnismäßig gut. Andererseits aber soll dem Unternehmer nicht die Chance genommen werden, sein Unternehmen zu sanieren. Daher soll der Verkauf des Unternehmens durch den Insolvenzverwalter nur in solchen Fällen möglich sein, in denen dieser ansonsten mit Zustimmung des Gerichts den Betrieb stilllegen kann - wenn also bei einer Fortführung der Geschäftsaktivitäten aufgrund zunehmender Verluste die Befriedungschancen der Gläubiger schwinden. Christian Groß, Insolvenzrechtsexperte beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), begrüßt diese geplante Möglichkeit des "Sanierungsverkaufs". (sic)

Eine Straffung des Insolvenzrechts plant das Bundesjustizministerium in Berlin unter der Leitung von Gabriele Zypries. Das berichtet das "Handelsblatt" in seiner gestrigen Ausgabe. Ein zentraler Punkt in dem Diskussionspapier: Unternehmen, die Insolvenzantrag gestellt haben, sollen in Zukunft auch gegen den Willen des Eigentümers an einen Sanierer verkauft werden können. Dies ist bisher nicht möglich. Der Grund für diese Änderung: Vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens lässt sich nach Meinung der Ministerin ein Unternehmen noch zu einem recht hohen Preis verkaufen. Denn zu diesem Zeitpunkt sei die Schieflage noch nicht allgemein bekannt und die Bonität noch verhältnismäßig gut. Andererseits aber soll dem Unternehmer nicht die Chance genommen werden, sein Unternehmen zu sanieren. Daher soll der Verkauf des Unternehmens durch den Insolvenzverwalter nur in solchen Fällen möglich sein, in denen dieser ansonsten mit Zustimmung des Gerichts den Betrieb stilllegen kann - wenn also bei einer Fortführung der Geschäftsaktivitäten aufgrund zunehmender Verluste die Befriedungschancen der Gläubiger schwinden. Christian Groß, Insolvenzrechtsexperte beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), begrüßt diese geplante Möglichkeit des "Sanierungsverkaufs". (sic)

Zur Startseite