Kahn gewinnt gegen Electronic Arts

02.05.2003

Fußballprofi Oliver Kahn hat die Klage gegen den Spielehersteller Electronic Arts wegen angeblicher Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte gewonnen. Das Hamburger Landgericht hat jetzt entschieden, dass Electronic Arts seine Fifa-Spielversion "WM 2002" bei Strafandrohung nicht mehr vertreiben darf. Den Vertrieb des Spiels hat der Hersteller zwar schon im vergangenen Jahr eingestellt, dennoch dürfte das Urteil weit reichende Folgen für das Unternehmen haben: Oliver Kahn will auf Schadenersatz klagen sobald das erste Urteil rechtskräftig ist. Wenn weitere Sportler seinem Beispiel folgen, steht der Spieleindustrie eine Prozesslawine ins Haus.

Kahn sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt, weil Electronic Arts den Torhüter als virtuelle Spielfigur in seinem Kassenschlager einsetzte - allerdings ohne das unfreiwillige Vorbild um Erlaubnis zu fragen oder gar am Gewinn zu beteiligen. Deswegen verletzt die bildliche Darstellung als auch die Namensnennung im Spiel nach Ansicht des Gerichtes die Persönlichkeitsrechte des 33-Jährigen Sportlers.

Das Spiel wird zwar nicht mehr vertrieben - der Nachfolger ist nämlich längst auf dem Markt -, dennoch ist der Sieg nicht nur für Kahn von großer Bedeutung: Aufgrund des aktuellen Urteils könnten nun auch seine Kollegen nun auch auf Schadenersatz klagen. "Wir haben erstmals eine Antwort auf eine entscheidende Frage erhalten: Darf man in Spielen Persönlichkeiten ohne deren Einwilligung darstellen?

Jetzt ist die Rechtslage eindeutig", sagte Kahn-Anwalt Matthias Prinz nach der Urteilsverkündung gegenüber dem Nachrichtenmagazin "Spiegel". Denn das Urteil gelte beispielsweise auch für Boris Becker in computeranimierten Tennisspielen, für Jan Ullrich in Radsportspielen, für Paul Scho-ckemöhle in Reiterspielen. Der Hamburger Medienrechtler erwartet nun Klagen weiterer prominenter Sportler. "Wir haben konkrete Aufträge von anderen relevanten Persönlichkeiten", sagte der Jurist. (mf)

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