Kampfhund sollte Nachdruck verleihen

23.08.2001

Streit herrschte zwischen zwei Geschäftspartnern über die Herausgabe von Rechnungsbelegen. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, holte der eine Geschäftspartner aus dem Nebenzimmer seinen Pittbullterrier und drohte dem anderen damit, dass er bei einer weiteren Verweigerung den Hund loslasse. Das Gericht wertete dieses Verhalten als Nötigung und verurteilte den Hundehalter zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Mark. Allerdings lehnte das Gericht es ab, das Tatwerkzeug - nämlich den Pittbullterrier - einzuziehen. Allein der Umstand, dass der Angeklagte eine Nötigung unter Verwendung eines Hundes begangen hat, genügt hierfür nach Auffassung des Gerichts nicht. Zudem würde die Einziehung und Wegnahme des Hundes außer Verhältnis zum Schuldvorwurf stehen. Die verhängte Geldstrafe ist ausreichend (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 3 Ss 35/01). (jlp)

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