GmbH-Reform bringt keine Erleichterung

Kapitalaufbringung bei der GmbH – nach wie vor Probleme

24.08.2010

Entgeltliche Dienstleistungen

Keine verdeckte Sacheinlage und auch kein Fall des Hin- und Herzahlens ist die Vereinbarung entgeltlicher Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gründung, etwa ein GmbH-Geschäftsführervertrag mit dem Alleingesellschafter, da Dienstleis-tungen nicht als einlagefähige Wirtschaftsgüter angesehen werden.

Die verdeckte Sacheinlage kann sowohl eine Haftung der Gesellschafter als auch eine Geschäftsführerhaftung auslösen. Diese Haftung erstreckt sich nicht nur auf den Nominalbetrag der geschuldeten Kapitalaufbringung, sondern auf die gesamte Unterbilanz. Dass dann der Wert der verdeckten Sacheinlage anzurechnen ist, erscheint eher als schwacher Trost. (oe)

Der Autor Christian Lentföhr ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. (www.mittelstands-anwaelte.de).

Kontakt:

Christian Lentföhr, c/o WSP W. Schuster und Partner GmbH, Josephinenstraße 11-13, 40212 Düsseldorf, Tel: 0211 658810, E-Mail: lentfoehr@wsp.de, Internet: www.wsp.de

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