Kartell-Bedenken gegen Premiere-Kooperation mit arena - FAZ

23.04.2007

FRANKFURT (Dow Jones)--Das Bundeskartellamt hat die Hoffnungen auf eine Genehmigung der Kooperationsvereinbarung zwischen den Bezahlfernsehsendern Premiere AG und der arena Sport Rechte und Marketing GmbH gedämpft. "Die Zusammenarbeit zwischen den beiden einzigen Konkurrenten könnte den Wettbewerb auf diesem Markt wieder aushebeln. Eine Freistellung ist nur dann möglich, wenn es zu Effizienzgewinnen kommt und die Kunden daran angemessen beteiligt werden", sagte Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ - Montagausgabe).

Die Wettbewerbshüter erwarteten, dass die beiden Unternehmen nachweisen, dass die Vorteile für die Kunden, etwa durch dauerhaft niedrigere Preise oder Einsparungen für technisches Gerät, die Nachteile der Wettbewerbsbeschränkungen mehr als ausgleichen, schreibt die FAZ. Wegen seiner kartellrechtlichen Bedenken hatte das Amt die Vertriebskooperation vorerst gestoppt.

Die Stillhaltefrist, in der keine neuen Kunden angeworben werden dürfen, ist bis Ende Mai angesetzt worden. Die kartellrechtliche Überprüfung könnte möglicherweise aber auch länger dauern, sagte Heitzer.

Der Kartellamtspräsident wollte sich nicht dazu äußern, ob der Verzicht von arena auf seinen Anteil an Premiere eine Genehmigung der Kooperation erleichtern werde. "Wir sind offen für Vorschläge der Unternehmen, die unsere kartellrechtlichen Bedenken ausräumen können", sagte er nur.

Bei einer Untersagung sei grundsätzlich denkbar, dass die durch die Zusammenarbeit gewonnenen rund 80.000 Verträge mit Fußball-TV-Kunden wieder hinfällig würden, so Heitzer. "Das ist aber bisher reine Theorie. Entschieden ist nichts."

Ein Sprecher der arena-Muttergesellschaft Unity Media wollte zu dem Sachverhalt keinen Kommentar abgeben. Ein Sprecher von Premiere bekräftigte am Montag nochmals, dass sich der Bezahlfernsehsender gemeinsam mit arena bemüht, die Bedenken der Wettbewerbshüter auszuräumen.

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DJG/jhe/apr/mim

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