Kartellamt: arena erteilt Premiere Sublizenz ... (zwei)

18.07.2007
Die ursprünglich vereinbarte Kooperation zwischen arena und Premiere nannte das Bundeskartellamt ein "Alpha Agreement", das nach Auffassung der Wettbewerbshüter zu einer langfristig angelegten Marktaufteilung geführt hätte. Mit der jetzt gefundenen Lösung sei sichergestellt, dass sowohl arena als auch Premiere das Bundesliga-Programm und ihre jeweils eigenen Programme im Wettbewerb zueinander über Satellit vermarkten werden. Hier spielt das Kartellamt offenbar auf die Satellitenplattform von arena an, die der Sender mit Start des Sendebetriebes vor einem Jahr gegründet hatte.

Die ursprünglich vereinbarte Kooperation zwischen arena und Premiere nannte das Bundeskartellamt ein "Alpha Agreement", das nach Auffassung der Wettbewerbshüter zu einer langfristig angelegten Marktaufteilung geführt hätte. Mit der jetzt gefundenen Lösung sei sichergestellt, dass sowohl arena als auch Premiere das Bundesliga-Programm und ihre jeweils eigenen Programme im Wettbewerb zueinander über Satellit vermarkten werden. Hier spielt das Kartellamt offenbar auf die Satellitenplattform von arena an, die der Sender mit Start des Sendebetriebes vor einem Jahr gegründet hatte.

Die Wettbewerbshüter räumten zwar ein, dass die Sublizenzierung eines für den Pay-TV Markt bedeutsamen Exklusivrechtes - wie der Übertragungsrechte an der Fußball Bundesliga - an einen Wettbewerber grundsätzlich eine Wettbewerbsbeschränkung darstellen kann. Allerdings sei nicht auszuschließen gewesen, dass arena ohne die Kooperation die Bundesligarechte aufgrund der Verluste nicht weiter allein hätte vermarkten können.

"Eine Untersagung der Kooperation würde mit hoher Wahrscheinlichkeit unter den gegebenen Bedingungen zu einer Rückgabe der Lizenz an die Deutsche Fußball Liga (DFL) führen. Für eine kurzfristig erforderliche Übernahme der Lizenz für die Restlaufzeit kommt nur Premiere in Frage", heißt es in der Meldung des Kartellamtes. Der Behörde zufolge hat die DFL bereits erklärt, dass in einem solchen Fall allein Premiere für den Erwerb der Rechte in Betracht komme.

Keine kartell- oder fusionsrechtlichen Bedenken hat das Amt gegen eine finanzielle Beteiligung von arena an Premiere, die allerdings nicht mit Stimmrechten verbunden ist. Hier argumentiert die Behörde, dass diese Beteiligung bis spätestens Mitte 2009 abgebaut werden muss.

Die Aktie von Premiere reagierte mit einem Kursplus auf die Kartellamtsnachricht und notierte um 10.28 Uhr bei 19,30 EUR um 0,63% im Plus.

Webseite: http://www.bundeskartellamt.de

http://www.arena.tv

http://www.premiere.de

-Von Archibald Preuschat, Dow Jones Newswires, +49 (0) 211 138 72 18,

archibald.preuschat@dowjones.com

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