Wettbewerbsrecht

Kartellamt bekommt mehr Rechte beim Verbraucherschutz

12.06.2017
Das Bundeskartellamt bekommt mehr Rechte beim Verbraucherschutz - vor allem gegen Abzocke im Internet. Direkte Eingriffsmöglichkeiten gegen Schwarze Schafe erhält die Behörde aber nicht.

Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, begrüßte die entsprechende Änderung des Wettbewerbsrechts. "Gerade in der Internetwirtschaft gibt es Fälle, in denen Unternehmen durch eine einzige rechtswidrige Maßnahme Millionen Verbrauchern auf einmal schaden können", erklärte er am Montag. Das Kartellamt könne hier künftig die Verbraucherzentralen unterstützen. Die Behörde werde eine neue Abteilung für Verbraucherschutz einrichten.

Die Kartellwächter dürfen nach der Rechtsnovelle künftig Untersuchungen ganzer Branchen einleiten, wenn es Hinweise auf die Benachteiligung von Verbrauchern gibt, und vor Gericht mit ihrem Fachwissen Stellungnahmen abgeben. Direkte Eingriffsmöglichkeiten gegen Schwarze Schafe - etwa das Abschöpfen widerrechtlicher Gewinne - bekam das Kartellamt aber nicht. Mundt sprach von einem "ersten Schritt". Die Diskussion über die Befugnisse der Behörde werde sicher nach der Bundestagswahl weitergehen, sagte ein Behördensprecher.

Das Kartellamt wirbt schon länger für mehr Rechte im Verbraucherschutz und verweist dabei auf entsprechende Regelungen im europäischen Ausland und den USA. Mehr Personal ist bei der Behörde wegen der Rechtsänderung vorerst nicht geplant, wie der Sprecher sagte. Das Bundeskartellamt hat rund 350 Mitarbeiter. (dpa/ib)

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