Kartellamt lehnt DFL-Vorschlag zu Bundesligarechten ab

15.08.2008

FRANKFURT (Dow Jones)--Das Bundeskartellamt hat einen Vorschlag der Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL), der Bezahlsendern mehr Exklusivrechte bei der Übertragung von Fußballspielen sichern würde, abgelehnt. Die DFL hatte vorgeschlagen, Highlights der Bundesligaspiele im frei empfangbaren Fernsehen nur über digitale Kanäle auszustrahlen.

Die Ausstrahlung von Bundesliga-Highlight über digitale Kanäle reiche nicht aus, sagte jedoch Kartellamtssprecherin Silke Kaul am Freitag. Sie verwies darauf, dass nur 40% der deutschen Haushalte digitales Fernsehen empfangen könnten.

Die DFL versucht derzeit, mehr Geld für die Bundesliga-Senderechte zu erlösen und zielt mit diesem Vorhaben vor allem auf Bezahlsender ab. Im Juli hatte das Bundeskartellamt verfügt, dass die Höhepunkte der Bundesligaspiele Samstags im frei empfangbaren Fernsehen vor 20.00 Uhr ausgestrahlt werden müssen.

Bezahlsender wie Premiere AG hatten sich in der Vergangenheit bereit erklärt, für weitere exklusive Fußballübertragungsrechte mehr zu zahlen.

Eine Sprecherin des DFL konnte am Freitag nicht Stellung nehmen. Dem Unternehmen lägen bisher zu dem Thema keine Informationen vom Kartellamt vor.

Die Premiere AG gehört zu 25,01% der News Corp. Der New Yorker Konzern ist Eigentümer von Dow Jones und damit auch dieser Nachrichtenagentur.

Webseiten: http://www.bundesliga.de http://www.bundeskartellamt.de -Von Archibald Preuschat, Dow Jones Newswires; +49 (0)69-29725 103, unternehmen.de@dowjones.com DJG/DJN/bam/jhe

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