Kartellamt prüft B2B-Offensive führender Autobauer

27.07.2000
Eine Anfang dieses Jahres unter dem Namen Covisint von den Automobilriesen Ford, General Motors und Daimler Chrysler ins Leben gerufene B2B-Plattform für Produktentwicklung, Material- und Zubehörbeschaffung ist ins Visier des Bundeskartellamtes geraten. Denn laut Behördenchef Ulf Böge besteht die Gefahr einer verbotenen Nachfragebündelung oder unzulässiger Zugangsbeschränkungen. "Ein Kartell bleibt auch im Internet ein Kartell", warnt Böge, der Covisint als Musterfall und Neuland bezeichnet. Das Kartellamt hat daher mehrere deutsche Automobilzulieferer um ihre Einschätzung gebeten, ob die B2B-Plattform, der sich im April auch N und Renault angeschlossen haben, für den Wettbewerb eine mögliche Beeinträchtigung bedeutet. Ein Kartellverfahren will man offenbar verme, denn schließlich gilt es, das wettbewerbsbelebende Element des Internets zu fördern. (kh)

Eine Anfang dieses Jahres unter dem Namen Covisint von den Automobilriesen Ford, General Motors und Daimler Chrysler ins Leben gerufene B2B-Plattform für Produktentwicklung, Material- und Zubehörbeschaffung ist ins Visier des Bundeskartellamtes geraten. Denn laut Behördenchef Ulf Böge besteht die Gefahr einer verbotenen Nachfragebündelung oder unzulässiger Zugangsbeschränkungen. "Ein Kartell bleibt auch im Internet ein Kartell", warnt Böge, der Covisint als Musterfall und Neuland bezeichnet. Das Kartellamt hat daher mehrere deutsche Automobilzulieferer um ihre Einschätzung gebeten, ob die B2B-Plattform, der sich im April auch N und Renault angeschlossen haben, für den Wettbewerb eine mögliche Beeinträchtigung bedeutet. Ein Kartellverfahren will man offenbar verme, denn schließlich gilt es, das wettbewerbsbelebende Element des Internets zu fördern. (kh)

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