Kartellamt will Kauf von See Tickets durch CTS Eventim prüfen

18.08.2010
MÜNCHEN (Dow Jones)--Das Bundeskartellamt will die Übernahme der See Tickets Germany GmbH durch den Ticketvermarkter CTS Eventim nachträglich prüfen. Die CTS Eventim AG habe ein entsprechendes Auskunftsersuchen zu der Anfang Juli erfolgten Übernahme von der Bonner Behörde erhalten, teilte das SDAX-Unternehmen am Mittwoch mit. Das Bundeskartellamt teile darin mit, es plane eine nachträgliche Überprüfung, inwieweit die Voraussetzungen für eine fusionskontrollrechtliche Anmeldepflicht bei der Akquisition möglicherweise gegeben waren.

MÜNCHEN (Dow Jones)--Das Bundeskartellamt will die Übernahme der See Tickets Germany GmbH durch den Ticketvermarkter CTS Eventim nachträglich prüfen. Die CTS Eventim AG habe ein entsprechendes Auskunftsersuchen zu der Anfang Juli erfolgten Übernahme von der Bonner Behörde erhalten, teilte das SDAX-Unternehmen am Mittwoch mit. Das Bundeskartellamt teile darin mit, es plane eine nachträgliche Überprüfung, inwieweit die Voraussetzungen für eine fusionskontrollrechtliche Anmeldepflicht bei der Akquisition möglicherweise gegeben waren.

CTS Eventim kooperiere und gehe weiterhin vom Nichtbestehen der Anmeldepflicht aus. "Wir sind zuversichtlich, dass das Bundeskartellamt nach eingehender Prüfung aller Informationen zu der gleichen Bewertung gelangen wird wie wir", sagte CEO Klaus-Peter Schulenberg.

Der Münchener Ticketvermarkter hatte am 6. Juli von der See Tickets International BV mit Sitz in Amsterdam sämtliche Geschäftsanteile an der See Tickets Germany übernommen, zu der auch die Ticket Online Software GmbH, die Ticket Online Sales & Service Center GmbH sowie die polnische Ticket Online Polska Sp zoo gehören. Durch den 145 Mio EUR teueren Zukauf will CTS Eventim ihr Geschäft mit Musical-Tickets ausbauen.

Eine Prüfung durch spezialisierte Kartellrechtler vor Vertragsabschluss hatte laut CTS Eventim ergeben, dass die Transaktion aufgrund der zum Vollzugsdatum bestehenden Verhältnisse nicht der Anmeldung bedurfte. Das Bundeskartellamt habe nun detaillierte Informationen zu dem Zusammenschluss und zu den daran beteiligten Unternehmen angefordert, um dies zu überprüfen.

Webseite: www.eventim.de DJG/has/ebb

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