Kartellstrafe schmälert bei Infineon nicht das Ergebnis

19.05.2010
FRANKFURT (Dow Jones)--Die Strafe der EU-Kommission wegen unzulässiger Preisabsprachen wird sich nicht auf das Ergebnis 2010 der Infineon Technologies AG auswirken. "Wir haben Rückstellungen für eine mögliche Strafe gebildet und während der Untersuchung mit der EU kooperiert", sagte ein Sprecher des DAX-Konzerns am Mittwoch mit Blick auf die verhängte Strafzahlung von 56,7 Mio EUR.

FRANKFURT (Dow Jones)--Die Strafe der EU-Kommission wegen unzulässiger Preisabsprachen wird sich nicht auf das Ergebnis 2010 der Infineon Technologies AG auswirken. "Wir haben Rückstellungen für eine mögliche Strafe gebildet und während der Untersuchung mit der EU kooperiert", sagte ein Sprecher des DAX-Konzerns am Mittwoch mit Blick auf die verhängte Strafzahlung von 56,7 Mio EUR.

Die Brüsseler Behörde hatte am Berichtstag mitgeteilt, dass sie einen Kartellstreit mit Unternehmen beigelegt hat. Neun Chiphersteller müssen wegen illegaler Preisabsprachen insgesamt rund 331 Mio EUR zahlen. Dabei habe das Eingeständnis der Fakten durch die Konzerne die Strafzahlung um 10% gemindert.

Seit sechs Jahren schauen sich die Kartellwächter der EU-Kommission bereits die Preisgestaltung bei den so genannten DRAM-Speicherchips in Personal Computern und Servern an. Von dem Verfahren betroffen waren die Unternehmen Micron, Samsung, Hynix, Infineon, NEC, Hitachi, Mitsubishi, Toshiba, Elpida und Nanya. Gegen Micron wurde keine Strafzahlung verhängt, da der Konzern im Jahr 2002 die Existenz des Kartells gegenüber der Kommission offengelegt hatte. Samsung Electronics muss mit 145,7 Mio EUR den Löwenanteil der Strafe zahlen. Der Fall war auch in den USA untersucht worden.

Webseite: www.infineon.com -Von Archibald Preuschat, Dow Jones Newswires, +49 (0) 69 29 725 108, unternehmen.de@dowjones.com DJG/DJN/cbr/jhe Besuchen Sie auch unsere Webseite http://www.dowjones.de

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