Kaskoversicherung muss nicht zahlen

19.04.2001

Verursacht ein Kraftfahrer bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h im Nebel auf der Autobahn einen Unfall dadurch, dass er das auf dem Beifahrersitz liegende Handy aufnimmt, den Telefonapparat seiner Frau anwählt und dabei das Steuer seines Fahrzeugs verreißt, hat der Kraftfahrer den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt und verursacht. In diesem Fall muss die Kaskoversiche- rung den Schaden am eigenen Kraftfahrzeug nicht bezahlen (Oberlandesgericht Köln, Az.: 9 U 43/00). (jlp)

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