Drohnenabwehr

Kaspersky Antidrone vorgestellt

Peter Marwan lotet kontinuierlich aus, welche Chancen neue Technologien in den Bereichen IT-Security, Cloud, Netzwerk und Rechenzentren dem ITK-Channel bieten. Themen rund um Einhaltung von Richtlinien und Gesetzen bei der Nutzung der neuen Angebote durch Reseller oder Kunden greift er ebenfalls gerne auf. Da durch die Entwicklung der vergangenen Jahre lukrative Nischen für europäische Anbieter entstanden sind, die im IT-Channel noch wenig bekannt sind, gilt ihnen ein besonderes Augenmerk.
Die Software Kaspersky Antidrone kann mehrere Hardware-Module von Partnern koordinieren. Drohnen sollen sich so identifizieren und zerstörungsfrei am Überfliegen verbotener Zonen hindern lassen. Das Angebot richtet sich an Unternehmen und Grundstückseigentümer.
Mit Kaspersky Antidrone hat der IT-Security-Anbieter eine Software vorgestellt, die ab 2020 in Kombination mit unterschiedlicher Hardware von Partnern als Produkt zur Drohnenabwehr auf den Markt kommen soll.
Mit Kaspersky Antidrone hat der IT-Security-Anbieter eine Software vorgestellt, die ab 2020 in Kombination mit unterschiedlicher Hardware von Partnern als Produkt zur Drohnenabwehr auf den Markt kommen soll.
Foto: Kaspersky

Kaspersky hat die Software Kaspersky Antidrone vorgestellt. Im Zusammenspiel mit Hardware von Dritten sollen sich unbemannte Flugobjekte automatisch als solche erkennen, identifizieren und am Eindringen in gesperrte Bereiche hindern lassen. Neben Videokameras, Radar, LIDAR und akustischen Sensoren kommt auch eine von Kaspersky speziell dafür entwickelte und erstmals verwendete Technik zur Ortung der Position von Drohnen mittels Laser-Scanner zum Einsatz.

Wurde ein bewegtes Objekt am Himmel als Drohne erkannt, stört Kaspersky Antidrone gegbenefalls die Kommunikation zwischen ihr und der Kontrolleinheit. Entweder kehrt die Drohne dann standardmäßig an ihren Startpunkt zurück oder sie landet dort, wo das Signal unterbrochen wurde. Kaspersky weist ausdrücklich darauf hin, dass die Drohne bei der Abwehr nicht beschädigt wird.

Kaspersky Antidrone ab 2020 kommerziell verfügbar

Kaspersky Antidrone befindet sich aktuell noch in der Beta-Test-Phase. Interessenten können bereits Demos anfordern. 2020 soll das Angebot dann auf den Markt kommen und in mehreren Ausführungen grundsätzlich weltweit angeboten werden. Der Gesamtpreis hängt vom Gerätetyp (mobile oder stationäre Version), der Anzahl der Störungsmodule sowie der für das Gesamtkonzept ausgewählten Hardware der Drittanbieter ab.

Vodafone hat im Juni 2019 ein auf Mobilfunktechnologie basierendes System für die dauerhafte oder zeitweise Einrichtung von Flugverbotszonen für Drohnen vorgestellt.
Vodafone hat im Juni 2019 ein auf Mobilfunktechnologie basierendes System für die dauerhafte oder zeitweise Einrichtung von Flugverbotszonen für Drohnen vorgestellt.
Foto: Vodafone

"Leider weiß man als Drohnenpilot oftmals nicht, in welchen Zonen ein Überflugverbot besteht und es ist frustrierend, wenn in der Folge die Drohne durch physische Abwehrmaßnahmen zerstört oder beschädigt wird", erklärt Vladimir Turov, Projektleiter bei Kaspersky Antidrone. Daher habe man bei der Entwicklung des Produkts sowohl die Interessen von Drohnenbegeisterten - zu denen Turov sich selbst zählt - als auch Sicherheitsanforderungen und -bedenken berücksichtigt.

Kritik am Einsatz von Drohnen und Regelungen in Deutschland

Drohnen sind nicht nur aufgrund Bedenken durch mögliche Verletzungen der Privatsphäre aufgrund unbefugter und unbemerkter Kameraaufnahmen in der Kritik. Auch Angst vor terroristisch motivierten Anschlägen, wie 2014 anlässlich einer Serie von Flügen mit Drohnen unbekannter Herkunft über Atomkraftwerken in Frankreich, oder der Wunsch, provozierende Aktivitäten mit Drohnen bei Großveranstaltungen, wie beim Fußball-Länderspiel zwischen Albanien und Serbien im Oktober 2014 zu verhindern, nähren den Wunsch nach Drohnenabwehrsystemen.

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Gleichzeitig ist das Interesse zahlreicher Akteure aus der Wirtschaft groß, Drohnen legal einsetzen zu können. So erproben DHL und Amazon schon seit Jahren, wie sie Drohnen zur Belieferung ihrer Kunden nutzen können. Aber auch Betreiber von Windkraftanlagen und großen Photovoltaikanlagen sehen durch die Kontrolle ihrer schwer zugänglichen Anlagen für technische Kontrollen erhebliches Einsparpotenzial durch den Einsatz speziell ausgerüsteter Drohnen.

Übersicht über den in Deutschland 2017 durch das BMVI neu geregelten Einsatz von Drohnen.
Übersicht über den in Deutschland 2017 durch das BMVI neu geregelten Einsatz von Drohnen.
Foto: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

In Deutschland wurden 2017 die Regeln für den Einsatz von Drohnen durch das Bundesverkehrsministerium neu gefasst. Damals wurden für Kameradrohnen neue Vorschriften erlassen, die dem Schutz der Privatsphäre dienen, und der Drohnen-Einsatz für gewerbliche Nutzer erleichtert.

Mobilfunkanbieter an Drohnen und Drohnenabwehr interessiert

Sowohl Vodafone als auch die Deutsche Telekom haben zudem bereits Angebote zur Drohnenabwehr vorgestellt. Bei der Telekom heißt das auf Produkten des deutschen Herstellers Dedrone basierende Angebot "Magenta Drohnenschutzschild" und wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Flugsicherung entwickelt. Im Sommer 2019 haben die beiden Unternehmen vom Bundeskartellamt zudem die Genehmigung zur Gründung des Gemeinschaftsunternehmens "Droniq" erhalten. Dessen Geschäftsmodell ist die Ausstattung von Drohnen mit SIM-Karten und einem GPS-System. Fluglotsen können Drohnen dadurch orten und aus der Ferne lenken. Damit werden für Geschäftskunden auch Langstreckenflüge mit Drohnen genehmigungsfähig, teilte die Telekom mit.

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Vodafone setzt bei der Drohenabwehr auf Mobilfunktechnologien und hat im Juni 2019 in Spanien ein erstes, im Pilotbetrieb funktionierendes System vorgestellt. Der Mobilfunkanbieter nutzt dabei auf sein eigenes Vodafone Positioning System (RPS) und ermöglicht damit statisches und dynamisches Geo-Fencing. Allerdings ist derzeit offenbar Voraussetzung, dass die Drohnen über eine eingebaute SIM-Karte mit dem Vodafone-Mobilfunknetz verbunden sind.

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