Interessante Urteile für Firmen und Mitarbeiter

Kassensysteme, Abmahnung und Schadensersatz

16.08.2017
Die Steuerexperten der Kanzlei WW+KN stellen drei interessante Urteile für Arbeitgeber und Mitarbeiter vor.
Interessante Urteile für Firmen und Mitarbeiter
Interessante Urteile für Firmen und Mitarbeiter
Foto: Billion Photos - shutterstock.com

PC-gestütztes Kassensystem wird vom Finanzamt nicht anerkannt

Vor allem in bargeldintensiven Betrieben schauen die Betriebsprüfer ganz genau darauf, ob die Kassenführung den gesetzlichen Anforderungen genügt. Stellt sich heraus, dass die Aufzeichnungen manipuliert werden können, sind Schätzungen durch den Prüfer vorprogrammiert. Eine PC-gestützte Kassensoftware gilt da automatisch als verdächtig. Das Finanzgericht Münster hat dem Finanzamt beigepflichtet, dass es nicht darauf ankommt, ob der Unternehmer tatsächlich Manipulationen vorgenommen hat oder wie groß der technische Aufwand dafür gewesen wäre. Allein die Tatsache, dass Manipulationen technisch nicht ausgeschlossen werden können, rechtfertigt bereits die Hinzuschätzung, meint das Gericht.

Umsatzsteuerpflicht der Abmahnung eines Mitbewerbers

Die Abmahnung eines Mitbewerbers aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes ist eine umsatzsteuerpflichtige Leistung. Die Zahlung des Mitbewerbers ist damit kein steuerfreier Schadenersatz für die entstandenen Aufwendungen und Rechtsverfolgungskosten. Der Bundesfinanzhof hat mit dieser Entscheidung dem Finanzamt Recht gegeben, das nach einer Prüfung den Umsatz des Abmahners entsprechend erhöht hatte. Den Abgemahnten wurden nur die Nettogebühren des Anwalts in Rechnung gestellt. Der Bundesfinanzhof sah in der Abmahnung aber eine Geschäftsführung ohne Auftrag und damit einen Leistungsaustausch gegen Entgelt.

Schadensersatz des Arbeitgebers ist kein Arbeitslohn

Zahlt der Arbeitgeber eine Entschädigung wegen einer Diskriminierung, liegt auch dann kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, wenn gar nicht feststeht, ob wirklich eine Diskriminierung vorgelegen hat. Das entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz für eine Schadensersatzzahlung im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs, bei der der Arbeitgeber die Diskriminierung bestritten hatte.

WW+KN Wagner Winkler & Collegen GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Im Gewerbepark D75, D-93059 Regensburg, Tel. 0941 / 5 86 13 - 0, E-Mail: SGeigl@wwkn.de, Internet: www.wwkn.de

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