Kaufen im Internet: Risiko Einzugsermächtigung und Transport

06.02.2004
Der Einkauf per Mausklick hat nach wie vor einige rechtliche Tücken. Und zwar sowohl für den Käufer, als auch für den Verkäufer. Vor allem die Themen Einzugsermächtigung und Transportrisiko können beiden den Spaß am Online-Handel gründlich verderben.

Der Einkauf per Mausklick hat nach wie vor einige rechtliche Tücken. Und zwar sowohl für den Käufer, als auch für den Verkäufer. Vor allem die Themen Einzugsermächtigung und Transportrisiko können beiden den Spaß am Online-Handel gründlich verderben.

Zwar schützen die fernabsatzrechtlichen Regelungen des BGB den Verbraucher, beim Bezahlen mit der Kreditkarte oder dem Zahlen per Einzugsermächtigung direkt über das Girokonto gibt es immer wieder Beschwerden. Stellt sich heraus, dass ein Betrag zu Unrecht abgebucht wurde, so kann die Zahlung zurückgerufen werden. Allerdings sollte nicht zu lange mit dem Widerspruch gegen die unberechtigte Lastschrift gewartet werden, erklärt Rechtsanwalt Thomas Feil: "Die Widerspruchsfrist endet in der Regel vier Wochen nach der quartalsmäßigen Saldenmitteilung."

Vom so genannten Transportrisiko ist hingegen der Verkäufer betroffen: Er ist dafür verantwortlich, dass die Ware beim Empfänger unversehrt ankommt. Wird der bestellte Gegenstand unterwegs zerstört oder beschädigt, ist dies das Risiko des Verkäufers. Geht die Ware während des Versandes verloren, muss sie sogar erneut geliefert werden. (mf)

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