Kaufvertrag verpflichtet zur Abnahme von Software

28.04.2005
Ein Verkäufer muss seine Ware frei von Mängeln übergeben, das ist gerade bei Software nicht immer automatisch gegeben.

Ein Kaufvertrag verpflichtet den Verkäufer - vereinfacht ausgedrückt - zu zwei Dingen: Er übergibt das Produkt in das Eigentum des Käufers. Außerdem muss der Verkäufer das Produkt frei von Sach- und Rechtsmängeln übergeben (§ 433 Abs. 1 BGB).

Dies stößt vor allem im IT-Bereich immer wieder auf Kritik: Insbesondere bei Software wird von Kunden als Argument ins Feld geführt, dass eine mangelfreie Software nicht hergestellt werden kann.

Wie der auf IT-Recht spezialisierte Anwalt Thomas Feil erklärt, ist dieser Einwand aus der Sicht des Gesetzgebers aber unerheblich. Der Käufer ist auch bei Software grundsätzlich verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen und die gekaufte Sache abzunehmen (§ 433 Abs. 2 BGB). (mf)

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