Kautionszinsen für den Mieter

08.03.2001

Mieter, die beim Vermieter eine Kaution hinterlegt haben, haben bei Mietvertragsende nicht nur den Anspruch, dass die Mietkaution selbst zurückgezahlt wird, ihnen gehören auch die zwischenzeitlich angefallenen Zinsen. Allerdings ge-hen von diesen Zinsen noch die Zinsabschlagssteuer und der Solidaritätszuschlag ab (Landgericht Berlin, Az.: 62 S 107/99). (jlp)

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