Mieter, die beim Vermieter eine Kaution hinterlegt haben, haben bei Mietvertragsende nicht nur den Anspruch, dass die Mietkaution selbst zurückgezahlt wird, ihnen gehören auch die zwischenzeitlich angefallenen Zinsen. Allerdings ge-hen von diesen Zinsen noch die Zinsabschlagssteuer und der Solidaritätszuschlag ab (Landgericht Berlin, Az.: 62 S 107/99). (jlp)
08.03.2001