Kein Alkoholtest durch Arbeitgeber

09.07.2000

Ein Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, im laufenden Arbeitsverhältnis routinemäßigen Blutuntersuchungen zur Klärung, ob er alkohol- oder drogenabhängig ist, zuzustimmen. Verweigert daher der Arbeitnehmer einen solchen Alkoholtest, dann rechtfertigt dies keine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber (Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 55/99). (jlp)

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