Kein Anspruch auf allzeit rauchfreien Arbeitsplatz

12.07.2005
Arbeitnehmer haben ein Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz - allerdings nur, solange sie in dem Büro auch tatsächlich anwesend sind.

Schlechte Nachrichten für militante Nichtraucher: Sie haben keinen generellen Anspruch auf einen "allzeit rauchfreien" Arbeitsplatz. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin entschieden. Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der es nicht weiter hinnehmen wollte, dass in seinem Büro geraucht wurde, wenn er nicht da war. Das ging den Richtern zu weit. Sie entschieden: Der Arbeitsplatz muss außerhalb der Dienstzeit des Arbeitnehmers nicht auch noch rauchfrei gehalten werden. Eine Revision wurde nicht zugelassen. (mf)

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