Kein Anspruch im Erziehungsurlaub

19.02.2004

Angestellte, die sich im Erziehungsurlaub befinden, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld - außer wenn dies tarif- oder arbeitsrechtlich anders geregelt ist. Eine Mitarbeiterin hatte geklagt und auf den Gleichbehandlungsgrundsatz verwiesen.

Das Gericht befand jedoch, dass das Weihnachtsgeld in diesem Fall eine freiwillige Gegenleistung für erbrachte Arbeit ist, dies war im Vertrag entsprechend vereinbart. Die Richter sahen daher keine Rechtsgrundlage für die Zahlungsklage. Auch den Vergleich der Mutter mit ihren tatsächlich arbeitenden Kollegen ließen die Richter nicht gelten, da sie tatsächlich keine betriebliche Arbeitsleistung erbracht hatte.

AZ: 5 Sa 852/02

Marzena Fiok

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