Kein bedingungsloser Unfallversicherungsschutz

30.10.2003

Holt sich ein Arbeitnehmer in der Arbeitspause in einem Getränkemarkt Erfrischungsgetränke, dann besteht für diesen Fußweg außerhalb der Arbeitsstätten kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Der verletzte Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Leistungen aus der Unfallversicherung (Bundessozialgericht, Az.: B 2 U 24/02 R). (jlp)

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