Kein finanzieller Ausgleich für entgangenen Urlaub

14.11.2002

Dauerhaft kranke Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für verstrichene Urlaubstage. Damit wurde die Klage einer medizinisch-technischen Assistentin gegen ihren Arbeitgeber abgewiesen. Während ihrer rund sechs Monate andauernden Krankheit hatte die Frau ihr Arbeitsverhältnis gekündigt. Obwohl sie nicht mehr an der Arbeitsstelle erschien, erhob sie Anspruch auf rund 1.300 Euro Urlaubsentgelt. Vor Gericht stellte sich jedoch heraus, dass die Arbeitnehmerin wegen ihrer Krankheit auch im Falle des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses ihren Urlaub nicht hätte nehmen können. Damit entfällt der Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich (Arbeitsgericht Frankfurt/Main; Az.: 4 Ca 7326/01). (jlp)

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