Kein Grundsteuererlass bei Leerstand

04.08.2006
Auch wenn eine gewerbliche Halle nicht vermietet wird, muss der Eigentümer Grundsteuer zahlen.

Nach Auslaufen eines Mietvertrags begründet auch der länger andauernde Leerstand eines mit einer Halle (Hochregallager) bebauten Grundstücks, für dessen Anmietung nur ein begrenzter Interessentenkreis infrage kommt, keinen atypischen Umstand, der einen Grundsteuererlass rechtfertigt. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Az.: 4 B 04.1948 (jlp/mf)

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