Kein Gutschein aus dem Geldautomaten

14.12.2000

Eine Bank, die am Geldautomaten den Kunden nicht nur das angeforderte Bargeld aushändigt, sondern auch noch einen Gutschein, handelt wettbewerbswidrig und verstößt mit der Verteilung dieser Gutscheine aus dem Geldautomat gegen die Zugabeverordnung. Solche Zugaben können den Bankkunden in seiner Entscheidung, Geld abzuheben oder nicht, beeinflussen und sind daher nicht erlaubt (Oberlandesgericht Hamburg, Az.: 3 U 85/99). (jlp)

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