Kein HP-Geld für die Gema

25.05.2000

"HP wird nicht zahlen", gibt sich die Firmensprecherin von Hewlett-Packard, Barbara Wollny, kämpferisch. Hintergrund: Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte - oder kurz Gema - hatte behauptet, dass Hewlett-Packard nach dem Schiedsspruch des Deutschen Patent- und Markenamtes verpflichtet sei, für jeden seit 1.2.1998 verkauften CD-Brenner 17 Mark nachzuzahlen.

"Der Schiedsspruch ist nur ein Vorschlag und nicht rechtsverbindlich", kommentierte Barbara Wollny die Forderungen der Gema. Das Böblinger Unternehmen ist der Ansicht, dass der Schiedsspruch nicht der Sicherung oder dem Schutz des Urhebers diene, sondern eher ein Freischein für das private Vervielfältigen sei.

Zumal die entsprechende gesetzliche Regelung noch aus der Zeit der analogen Tonbänder stamme und sich damit überhaupt nicht auf den digitalen Bereich übertragen lasse. Gar als "völlig absurd" kanzelt HP die Höhe der Abgabe ab, die sich aus zwölf Mark für Video und fünf Mark für Audio zusammensetzt. "Diese fünf Mark sind das Doppelte, was für eine Vergütung bei analogen Medien angesetzt wird", ereifert sich HP. Der Global Player ist der Auffassung, dass Anwender in der Zukunft nur für tatsächlich hergestellte Kopien zahlen sollten und nicht nur für die bloße Möglichkeit, sie zu erstellen, zumal das ohne weiteres möglich sei. (mm)

www.hewlett-packard.de

www.gema.de

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