Kein Kantinen- und Kostenzwang

23.08.2001

Arbeitnehmer können nicht durch eine Betriebsvereinbarung verpflichtet werden, die Kosten für das Kantinenessen auch dann zu tragen, wenn sie es nicht in Anspruch nehmen (Bundesarbeitsgericht, Az.: 1 AZR 551/99). (jlp)

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