Kein Pardon

24.06.1999

Nimmt ein Mitarbeiter in einer Personalabteilung rechtswidrige Manipulationen vor, um Steuern und Sozialversicherungsabgaben zu hinterziehen, stellt das einen Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten dar. Gleichzeitig ist dieses Verhalten ein Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer nur auf Anweisung des unmittelbar Vorgesetzten gehandelt haben will (Landesarbeitsgericht Hamm, Aktenzeichen 19 Sa 2123/97). (jlp)

Zur Startseite