Volkswagen – keine Verbrecherorganisation

Kein Schutz vor böswilligen Klagen

Dr. Johannes Fiala ist Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Johannes Fiala, Fasolt-Str. 7, 80639 München
Diplom-Mathematiker Peter A. Schramm, Sachverständiger für Versicherungsmathematik (Diethardt), Aktuar DAV, öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Frankfurt am Main für Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung.

Marketing statt Rechtsberatung?

Gewiss ist es vertrauenserweckender für VW, wenn jemand vorsätzlich dafür verantwortlich ist, der nun beseitigt ist, als wenn herauskäme, dass VW überall exportiert, obwohl VW vielleicht nur ahnungslos war, welche rechtlichen Risiken dort damit eingegangen werden. Mancher Konzern musste seinen Mitarbeitern nachträglich ein Reiseverbot auferlegen, weil im Ausland mit Verhaftung oder Auslieferung zu rechnen gewesen wäre.

Soll man den Aktionären sagen, dass man ganz ahnungslos dort hineingeraten ist und dies überall immer wieder passieren kann, auch noch viel schlimmer? Da ist es doch besser, man präsentiert den Schuldigen - lässt ihn zurücktreten, und verfährt mit weiteren "Verantwortlichen" ebenso - zurück bleibt ein gesäubertes Unternehmen, dem man trauen kann.

Nachbesserung beim Diesel-Komplott?

Die Ankündigung der Industrie, bei den Diesel-Schadstoffen "nachzubessern" kommentierte ein Kanadischer Chemie-Professor (ohne VW-Aktien-Eigenbesitz) mit den Worten "kannste vergessen" - und begründet dies damit, dass es Jahre an Entwicklungsarbeit bedeuten dürfte und die angepriesenen Vorteile des Dieselmotors dann auf der Strecke bleiben würden. Der Energie-Experte Franz Alt verweist auf die WHO und allein in Europa hunderttausende Todesfälle durch Feinstaub, eingeschlossen solche mit vorheriger Gehirnschrumpfung und Herzerkrankung beim Menschen.

Erlaubte Abgasmanipulation in der EU - Nichterlaubtes in den USA?

Ein Vorstand der Kfz-Industrie meinte jüngst: "Wir halten uns grundsätzlich an die gesetzlichen Vorgaben und haben keinerlei Manipulationen an unseren Fahrzeugen vorgenommen" - und weiter: "Ein Defeat Device, sprich eine Funktion, die die Wirksamkeit der Abgasnachbehandlung unzulässig einschränkt, kommt bei [Marke] nicht zum Einsatz."

Kein Defeat Defice ist mithin ein Aggregat und Software, welches die Abgasreinigung lediglich so wie zulässig einschränkt.

Die Abgrenzung ist aber nach der Stellungnahme der Bundesregierung kaum in den Griff zu bekommen. Es handelt sich letztlich um eine Rechtsfrage, wann eine solche Technik erlaubt ist. Vermutlich unterlag man als deutscher Autobauer in USA einem Rechtsirrtum - vielleicht ist es aber auch ein Irrtum, zu glauben, dass man etwas Verbotenes getan hätte. Die Behauptung, nur zulässig die Abgasreinigung eingeschränkt zu haben ist nicht lediglich eine technische Aussage, sondern eine Rechtsansicht oder eine Absichtserklärung, dass man die Gesetze so einhalten will, wie man sie versteht.

Zur Startseite