Kein Sonderkündigungsrecht bei Bankfusionen

01.12.2005
Nur weil sich die Strukturen der Bank ändern, können bestehende Kredite nicht gekündigt werden. Bei gewichtigen Gründen allerdings schon.

Die Meldungen über Zusammenschlüsse von Banken mehren sich. Clevere Bankkunden wittern dadurch die Chance, frühzeitig aus mittlerweile ungünstigen Kreditverträgen herauszukommen.

Doch ARAG- Experten weisen darauf hin, dass es kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht gibt, wenn Banken fusionieren. Es müssen schon besondere Gründe nachweisbar vorliegen, um vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen. Wenn er aber weiterläuft wie bisher und sich auch an den ausgehandelten Konditionen nichts ändert, hat der Darlehensnehmer in der Regel wenig Chancen.

Anders ist es, wenn der Schuldner konkrete Probleme nennen kann. Nach einer entsprechenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe könne der Bankkunde im Einzelfall beispielsweise Gründe dafür haben, von einer Zusammenarbeit mit einem speziellen Kreditinstitut Abstand zu nehmen, weil er eine Interessenkollision befürchtet oder gerade diesem Kreditinstitut Informationen über seine wirtschaftlichen Verhältnisse vorenthalten will. (OLG Karlsruhe, AZ: 9 U 143/00). (mf)

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