Kein Sonderkündigungsschutz bei Mobbing

06.05.2005
Ein Mitarbeiter, der sich gemobbt fühlt, kann in der Probezeit trotzdem gekündigt werden.

Fühlt sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz gemobbt, so ist der Arbeitgeber gleichwohl nicht gehindert, das Arbeitsverhältnis während der Probezeit zu kündigen. Denn Mobbinghandlungen begründen keinen Sonderkündigungsschutz für deren Opfer. Macht sich aber der Arbeitgeber diverse Mobbinghandlungen selbst zu Eigen, so kann die Kündigung unwirksam sein, wenn er sie aus willkürlichen oder verwerfbaren Motiven ausspricht, so das Landesarbeitsgericht Hessen (Az.: 12 Sa 561/02).(mf)

Zur Startseite