Kein Urlaubsgeld im Erziehungsurlaub

09.01.2003

Ergibt sich aus einer tariflichen Regelung unzweideutig, dass das Urlaubsgeld an einen bestehenden Urlaubsanspruch anknüpft, also ohne Urlaubsanspruch auch ein Urlaubsgeldanspruch nicht entstehen kann, so entfällt für die Zeit der Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs auch ein Anspruch auf Zahlung des tariflichen Urlaubsgeldes (Arbeitsgericht Freiburg, Az.: 10 Ca 232/01). (jlp)

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