Kein Vergütungsanspruch für ein Konzept

04.04.2005
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass für die Erstellung eines Konzeptes kein Vergütungsanspruch besteht. Dies gilt auch dann, wenn der Auftrag doch trotz umfangreicher Vorleistung nicht erteilt wird.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass für die Erstellung eines Konzeptes kein Vergütungsanspruch besteht. Dies gilt auch dann, wenn der Auftrag trotz umfangreicher Vorleistung nicht erteilt wurde.

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