Keine Aufbewahrungspflicht für private Steuerbelege

27.09.2004
Belege für die private Steuererklärung müssen nicht längerfristig aufgehoben werden, darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Nach der Rückgabe der Unterlagen vom Finanzamt können die Belege vernichtet werden.

Belege für die private Steuererklärung müssen nicht längerfristig aufgehoben werden, darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Nach der Rückgabe der Unterlagen vom Finanzamt können die Belege vernichtet werden.

Andere Regelungen existieren für Unternehmen: diese müssen Belege zehn Jahre lang aufbewahren.

Wenn das Finanzamt nicht ausschließen kann, dass die Belege später noch benötigt werden, muss es den Steuerzahler darauf hinweisen, dass es in seinem Interesse ist, die Belege aufzubewahren. (bz)

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