Keine Bagatellisierung von Mängeln

06.12.2006
Anbieter dürfen Mängel der Ware nicht verschweigen. Und sie dürfen diese auch nicht bagatelisieren.

Beschreibt ein ebay-Verkäufer seinen Versteigerungsgegenstand im Grunde zwar zutreffend, nimmt hierbei aber eine Bagatellisierung von Mängeln vor, so täuscht er die ebay-Bieter, weil er gleichzeitig das Nichtvorhandensein gravierender Mängel verschweigt. Hier handelt der Verkäufer arglistig. Der Käufer darf darauf vertrauen, dass die Angaben im Angebot zutreffend sind. Deshalb ist die Angabe, am gebrauchten Fahrzeug sind noch kleine Restarbeiten zu erledigen, unvollständig und irreführend, wenn tatsächlich umfangreiche Restaurierungsarbeiten notwendig sind.

Kammergericht Berlin, Az.: 26 U 96/04 (jlp/mf)

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