Aktuell gerät die typische Mittelstands-GmbH immer öfters in eine Krisensituation, weil ein Geschäftsführer plötzlich berufsunfähig wird. Ein Einzelfall? Nein, denn Insolvenzverwalter beobachten, dass zunehmender Insolvenzgrund die Berufsunfähigkeit des Geschäftsführers geworden ist. Doch wo liegen die Ursachen und Haftungsfallen? Was ist zu beachten?
Risiko fehlender Rückdeckung: Die Pensionszusage ist ein Modell, um zunächst einmal bei der GmbH Steuern zu sparen. Daher ist es so beliebt. Doch bereits bei der Altersversorgung, also der reinen Altersrente ist wenig bekannt, dass die notwendigen Finanzmittel etwa doppelt so hoch sein müssen, wie sie steuerlich ansetzbar sind. Dies bedeutet, dass das Unternehmen also Gewinne zur Seite legen muss, und noch dazu dann etwa die Hälfte versteuern.
Risiko falscher Maklerauskunft: Nicht selten kommt es vor, dass der Vermittler dem Kunden sagt, dass es bei bestimmten Vorerkrankungen keine Möglichkeit zur Versicherung gibt. Später tritt dann die Invalidität ein und ein neuer Versicherungsmakler forscht nach. Bei verschiedenen Gesellschaften ergibt sich dann aus deren Archiv, dass der Kunde tatsächlich doch versicherbar gewesen wäre. In der Folge muss der frühere Vermittler nun die Invaliditätsrente bezahlen.
Risiko der Rückstellungswerte: Des Weiteren werden die Rückstellungen für eine Pensionszusage auf der Basis nach den so genannten Heubeck Sterbetafeln berechnet mit einer Verzinsung von derzeit 6,0 Prozent p.a. netto. Dazu müsste jedoch eine Kapitalanlage oder eine Versicherungspolice eine Rendite von ca. 10,0 Prozent p.a. brutto erwirtschaften.
Die Pensionszusagen wurden jedoch in der Vergangenheit und auch heute noch mit einer deutschen Kapitallebensversicherung finanziert bzw. rückgedeckt, die realistische Rendite von deutschen Lebensversicherungen beträgt jedoch derzeit nur ca. 4,0 Prozent p.a. brutto, also nach Steuern ca. 2,40 Prozent netto (Steuersatz 40 Prozent der GmbH). Die fehlenden Finanzmittel bei Renteneintritt des Geschäftsführers muss dann die GmbH aus dem eigenen Cash flow der GmbH bedienen und dies oft für die nächsten 20 Jahre bis zum Lebensende.
Risiko fehlende Versicherungslösung: Hinzu kommt, dass eine typische Mittelstands-GmbH es sich finanziell gar nicht leisten kann, wenn ein Geschäftsführer invalide wird. Seine Berufsunfähigkeit führt zu finanziellen Verpflichtungen, die schnurgerade in die Insolvenz führen. Betriebswirte sprechen von eine "inkongruenten Rückdeckung", wenn dem Geschäftsführer zwar eine Berufsunfähigkeitsrente in seiner Pensionszusage zugesagt ist, es jedoch für dieses Risiko keine besondere Rückdeckung gibt. Dann muss im Schadensfall die Mittelstands-GmbH den finanziellen Aufwand alleine tragen.