Keine fristlose Kündigung

27.05.2004

Ein Unternehmen darf einen Mitarbeiter nicht deshalb fristlos wegen Krankheit kündigen, weil er mit weiteren krankheitsbedingten Ausfalltagen rechnet. Das entschieden die Richter des Arbeitsgerichts Frankfurt.

Ein 54-jähriger Bautechniker war jährlich bis zu 160 Tage arbeitsunfähig. In Erwartung weiterer Fehlzeiten sprach das Unternehmen eine fristlose Kündigung aus, obwohl eine Betriebsärztin den Mitarbeiter als arbeitsfähig einstufte.

Eine fristlose Kündigung wegen Krankheit sei nur in "begrenzten Ausnahmefällen" möglich, so die Richter, wenn nicht mehr mit einer Arbeitsleistung des Mitarbeiters gerechnet werden könne. Im verhandelten Fall sei aber nicht davon auszugehen, dass der Kläger bis zum Erreichen des Rentenalters "keine brauchbare Arbeitsleistung mehr bringen werde". Außerdem sei er zum Zeitpunkt der Kündigung arbeitsfähig gewesen. Az. 12 Ca 6889/02

Bärbel Zöger

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