Während der Arbeitszeit

Keine gewerkschaftlichen E-Mails

07.04.2008
E-Mails mit gewerkschaftlichem Inhalt dürfen ohne Zustimmung der Firmenleitung nicht verschickt werden.

Die Zusendung von E-Mails mit gewerkschaftlichem Inhalt an die dienstlichen Accounts von über 3.000 Mitarbeitern eines Unternehmens ohne Einverständnis der Unternehmensleitung stellt einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Ohne Einverständnis der Unternehmensleitung darf die Gewerkschaft daher keine weiteren E-Mails an die Mitarbeiter versenden. Durch das Übersenden dieser E-Mails wird unmittelbar Arbeitszeit der Arbeitnehmer in Anspruch genommen. Dies muss der Arbeitgeber nicht dulden. Arbeitsgericht Frankfurt/Main, Az.: 11 GA 60/07 (jlp/mf)

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