EuGH macht der Mauschelei ein Ende

Keine Gnade für "Fahrverbotsumgeher"

18.02.2009
Fahrerlaubnisse anderer EU-Staaten müssen deutsche Behörden anerkennen. Doch Trickser haben seit Kurzem schlechte Karten.

Für ausländische Führerscheine, die nur gemacht wurden, um ein Fahrverbot in Deutschland zu umgehen, gilt das oben genannte Privileg nicht. Darauf weisen die Experten der Haufe-Online-Redaktion (www.haufe.de) hin.

Fahrverbote sind unangenehm, vor allem für diejenigen, die beruflich auf ein Fahrzeug angewiesen sind. So unangenehm ein vorübergehendes Leben ohne fahrbaren Untersatz ist, so phantasievoll auch die Strategien, um das Fahrverbot zu umgehen.

Eine davon war die Taktik, bei drohendem Fahrverbot in der Heimat vorsorglich in einem anderen EU-Staat eine Fahrprüfung abzulegen. Mit dem dort erworbenen Führerschein konnte man in Deutschland trotz des anhängigen Fahrverbotsverfahrens bisher munter und legal weiter Auto fahren, denn die deutschen Behörden müssen Fahrerlaubnisse aus anderen EU-Staaten grundsätzlich anerkennen.

Künftig ist man mit so einer Strategie aber falsch beraten. Zu dieser Regel hat der EuGH (Urteil v. 20. November 2008, Rechtssache C-1/07) jetzt nämlich eine Ausnahme formuliert und damit der komfortablen Mauschelei ein Ende gemacht. Die deutschen Behörden müssen einen ausländischen Führerschein nicht anerkennen, der nur im Hinblick auf ein Führerscheinentzugsverfahren im Heimatland gemacht worden ist.

Dasselbe gilt übrigens auch, so der EuGH, wenn eine ausländische Fahrerlaubnis während der Sperrfrist nach einem Führerscheinentzug im Heimatland erworben wird. (oe)

Quelle: www.haufe.de

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