Keine Gnade: Gewaltvideos bedeuten Kündigung

14.10.2005
Wer Gewaltvideos über den Firmenrechner verschickt, muss mit Kündigung rechnen.

Wer seinen Firmen-PC dazu benutzt, Gewalt-Videos an Kollegen zu verschicken, darf von seinem Arbeitgeber auch ohne vorherige Abmahnung gefeuert werden. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem aktuellen Urteil festgestellt.

Einziges Zugeständnis: Weil der Kläger insgesamt 25 Jahre für seine Firma gearbeitet hatte, wurde die fristlose in eine ordentliche Kündigung umgewandelt (Az.: 7 Ca 3835/05). Der Mann hatte Pornovideos aus dem Internet geladen und über die firmeneigene E-Mail an Kollegen weiterverschickt. Das allerdings ist nach Ansicht der Richter noch kein Kündigungsgrund.

In mindestens einem Fall handelte es sich bei den Filmen aber um gewaltverherrlichende und diskriminierende Darstellungen. Und die, so das Urteil, muss ein Arbeitgeber nicht tolerieren. (mf)

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