Keine Kaution, dann fristlose Kündigung

28.09.2000

Die Nichtleistung der vereinbarten Kaution rechtfertigt bei gewerblichen Miet- und Pachtverhältnissen die fristlose Kündigung jedenfalls dann, wenn die Erbringung der Sicherheit mehrfach angemahnt wurde (Oberlandesgericht München, Az.: 3 W 1332/00). (jlp)

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