Keine kürzere Rückgabefrist

15.07.2004

Das Landgericht Arnsberg hat in einer Entscheidung festgestellt, dass die Rückgabefrist beim Internetkauf nicht verkürzt werden darf. Ein Unternehmen hatte versucht, die Rückgabefrist dadurch abzukürzen, dass diese bereits mit dem Auslieferungstermin beginnen sollte statt mit der Übergabe der Ware an den Kunden. Das Gericht sah darin eine unangemessene Beeinträchtigung der Rechte des Internetkunden.

Die Einschränkung des Rückgaberechts bei Bekleidung auf unbenutzte oder originalverpackte Ware stellt nach Auffassung des Landgerichts ebenfalls eine unzulässige Einschränkung des Rückgaberechts dar.

Az. 8 O 33/ 04

Rechtsanwalt Thomas Feil

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