Karlsruhe segnet Verbot ab

Keine Leiharbeiter als Streikbrecher

17.08.2020
Der Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher ist zu Recht verboten.
Der Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher ist verboten, entschied das Bundesverfassungsgericht.
Der Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher ist verboten, entschied das Bundesverfassungsgericht.
Foto: MDart10 - shutterstock.com

Die 2017 verschärfte Regelung verletze Arbeitgeber nicht in ihren Grundrechten, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Belastungen seien zwar gewichtig, aber gerechtfertigt: Auch der Gesetzgeber verfolge Ziele von erheblichem Gewicht. (Az. 1 BvR 842/17)

Das Verbot steht im reformierten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Leiharbeiter dürfen danach nicht auf bestreikten Arbeitsplätzen eingesetzt werden, wenn der Betrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist. Bei Verstößen droht neuerdings ein hohes Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Ein Leistungsverweigerungsrecht hatten Leiharbeiter bei Streiks schon länger.

Geklagt hatte ein bundesweit tätiger Kinobetreiber, der sich durch das Verbot im Arbeitskampf bei der Wahl der Mittel eingeschränkt sieht. Die Verfassungsrichter halten es aber für verhältnismäßig - zumal die Vorschrift "nicht den generellen Einsatz von Leiharbeitskräften im Betrieb, sondern nur den unmittelbaren oder mittelbaren Einsatz als Streikbrecher" verbiete.

Die Bundesregierung hatte die Vorschriften verschärft, weil nach ihrem Eindruck vermehrt Leiharbeiter als Streikbrecher eingesetzt wurden. Diese seien "zum Teil massiv unter Druck gesetzt" worden, stand damals im Gesetzentwurf. Die Neuregelung sollte Betroffene besser schützen. Ein zweites legitimes Ziel sehen die Richter darin, das Kräftegleichgewicht zwischen den Tarifparteien zu sichern. Dieses würde sonst erheblich zulasten der Gewerkschaften verschoben.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die Entscheidung. "Jede andere Entscheidung hätte das Streikrecht der Gewerkschaften ausgehöhlt und Arbeitnehmerinteressen verletzt", sagte Vorstandsmitglied Anja Piel. "Leiharbeitnehmer wurden in der Vergangenheit zunehmend zielgerichtet eingesetzt, um Streikmaßnahmen der Gewerkschaften leer laufen zu lassen." (dpa/rw)

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