Keine Lust auf Arbeit

09.07.2000

Die Äußerung eines Arbeitnehmers "Ich habe keine Lust mehr" kann vom Arbeitgeber als fristlose Eigenkündigung verstanden werden. Dies jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsgeräte abgibt und noch vor Dienstende die Arbeitsstelle verlässt. Nicht erforderlich ist, dass ein kündigender Arbeitnehmer ausdrücklich die Worte "Ich kündige" gebraucht. Sinngleiche Äußerungen wie die, wonach man "keine Lust mehr habe", dürften von dem Arbeitgeber auch entsprechend ausgelegt und zum Anlass genommen werden, von einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszugehen (Arbeitsgericht Frankfurt, Az.: 7 Ca 1184/98). (jlp)

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