Keine Mobilfunkanlage in Wohngebiet ohne Baugenehmigung

21.03.2002
Innerhalb von Wohngebieten dürfen Mobilfunkantennen nicht ohne Baugenehmigung errichtet werden. Zu diesem Urteil kam der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Der Beschluss wurde damit begründet, dass die Errichtung einer Mobilfunk-Basisstation eines gewerblichen Netzbetreibers auf und in einem bisher zu Wohnzwecken genutzten Gebäude eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung ist. Das Wohnhaus werde damit nicht mehr nur zum Wohnen benutzt, sondern zusätzlich gewerblich genutzt. Zum Streit kam es nach einer Baukontrolle im Stuttgarter Westen. Dabei wurde festgestellt, dass auf einem Wohngebäude mit Bauarbeiten zum Aufbau einer Mobilfunkanlage begonnen worden war. Die Stadt Stuttgart ordnete das Einstellen der Bauarbeiten an, da keine Genehmigung für eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vorliege. Die Mobilfunkbetreiberin hatte nach einem erfolgslosen Widerspruchsverfahren beim Verwaltungsgericht Stuttgart gegen die Baueinstellungsverfügung geklagt. (bv)

Innerhalb von Wohngebieten dürfen Mobilfunkantennen nicht ohne Baugenehmigung errichtet werden. Zu diesem Urteil kam der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Der Beschluss wurde damit begründet, dass die Errichtung einer Mobilfunk-Basisstation eines gewerblichen Netzbetreibers auf und in einem bisher zu Wohnzwecken genutzten Gebäude eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung ist. Das Wohnhaus werde damit nicht mehr nur zum Wohnen benutzt, sondern zusätzlich gewerblich genutzt. Zum Streit kam es nach einer Baukontrolle im Stuttgarter Westen. Dabei wurde festgestellt, dass auf einem Wohngebäude mit Bauarbeiten zum Aufbau einer Mobilfunkanlage begonnen worden war. Die Stadt Stuttgart ordnete das Einstellen der Bauarbeiten an, da keine Genehmigung für eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vorliege. Die Mobilfunkbetreiberin hatte nach einem erfolgslosen Widerspruchsverfahren beim Verwaltungsgericht Stuttgart gegen die Baueinstellungsverfügung geklagt. (bv)

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