Keine Nebentätigkeit bei häufiger Krankheit

03.05.2001

Nebentätigkeiten des Arbeitnehmers sind prinzipiell genehmigungspflichtig. Liegen Gründe vor, die gegen eine Nebentätigkeit sprechen, braucht der Arbeitgeber die Nebentätigkeit des Arbeitnehmers nicht zu gestatten. Einen solchen ablehnenden Grund bilden insbesondere häufige krankheitsbedingte Fehlzeiten des Arbeitnehmers. Denn muss der Arbeitgeber bei einer Nebentätigkeit des Arbeitnehmers eine Steigerung der Krankheitstage und der damit verbundenen Lohnfortzahlung befürchten, darf er die Nebentätigkeitsgenehmigung wegen "Beein- trächtigung betrieblicher Interessen" verweigern (Arbeitsgericht Frankfurt, Az.: 6 Ca 2166/00). (jlp)

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