Landgericht Coburg

Keine Rechtsberatung durch Finanzdienstleister

06.03.2008
Finanzberater dürfen keine kostenpflichtige Schuldner- und Insolvenzberatung durchführen.

Finanzberater dürfen keine kostenpflichtige Schuldner- und Insolvenzberatung durchführen - das verstößt gegen die Gesetzesregeln zur Rechtsberatung. Schon gezahltes Honorar ist dem Kunden zurückzuerstatten, auch wenn korrekt beraten wurde - das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor (Az. 33 S 47/07).

Ein freiberuflicher Finanzvermittler hatte im März 2006 eine Frau beraten, die mit rund 40.000 Euro verschuldet war. Weil sie über kaum Einkommen verfügte und ihre Schulden absehbar nicht zurückzahlen konnte, riet er der Frau folgerichtig, Privatinsolvenz anzumelden. Gleichzeitig empfahl er ihr eine bestimmte Anwältin. Für seine Beratungsleistungen berechnete er der Kundin ein Honorar von 700 Euro, was sie auch anstandslos zahlte. Als das Insolvenzverfahren schließlich stattfand, forderte der vom Insolvenzgericht beauftragte Treuhänder die 700 Euro von dem Finanzberater zurück. Der Mann habe gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen. Danach dürfen nur Anwälte, Steuerberater, Notare und Einrichtungen mit besonderer behördlicher Erlaubnis ihre Klienten in rechtlichen Fragen beraten. Eine solche Erlaubnis konnte der Finanzberater jedoch nicht vorweisen.

Weil der Finanzberater das Honorar nicht zurückerstatten wollte, klagte der Treuhänder schließlich auf Rückzahlung und bekam Recht. Bei der Beratung der verschuldeten Frau sei es in erster Linie darum gegangen, das Gerichtsverfahren zur angestrebten Verbraucherinsolvenz vorzubereiten und in Gang zu bringen, so das Gericht. Der Finanzdienstleister habe die Frau damit nicht vorwiegend in wirtschaftlichen, sondern in rechtlichen Fragen unterstützt. Selbst wenn sein Rat sachlich richtig gewesen sei und seine Kundin freiwillig gezahlt habe, stehe ihm das Honorar nicht zu, weil er keine Erlaubnis zur Rechtsberatung hatte und gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen habe. Der Finanzberater muss die 700 Euro nun zurückzahlen. Quelle: www.moneytimes.de (mf)

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