Keine Rückzahlung von Weihnachtsgeld

04.01.2007

Arag-Experten weisen darauf hin, dass aus dem Betrieb ausscheidende Arbeitnehmer gezahltes Weihnachtsgeld nur dann zurückzahlen müssen, wenn dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde. Aber auch wenn solche Rückzahlungsklauseln bestehen, kam es in der Vergangenheit oft zu Rechtsunsicherheiten.

Hierzu haben die Gerichte entschieden, dass bei einer Sonderzahlung bis zur Höhe eines Monatsgehalts Arbeitgeber von ihrem Mitarbeiter allenfalls verlangen können, über die folgenden drei Monate hinaus bis zum nächst zulässigen Kündigungstermin im Unternehmen zu bleiben (BAG, Az.: 10 AZR 356/03). Marzena Fiok

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