Kienbaum-Studie: Aufsichtsräte brauchen mehr Gehalt

17.04.2003
Aufsichtsräte von deutschen Aktiengesellschaften werden schlecht bezahlt, dies wollen die Kienbaum-Analysten anhand einer Langzeitstudie herausgefunden haben. So seien die Pro-Kopf-Bezüge deutscher Vorstandsmitglieder von 1970 bis heute von 90.000 Euro auf 370.000 Euro gestiegen, die der AG-Aufsichtsräte aber nur von 7.500 Euro auf 12.000 Euro. „Da sich im untersuchten Zeitraum die Lebenshaltungskosten verdreifachten, hat sich das Realeinkommen der Aufsichtsräte glatt halbiert", sagt Heinz Evers, Geschäftsführer der Kienbaum Vergütungsberatung. Dabei sei in Folge des ernormen Wachstums der Unternehmen, der verschärften Konkurrenz sowie der Globalisierung der Geschäfte die Arbeitsbelastung und die Verantwortung, aber auch das persönliche Haftungsrisiko der Aufsichtsräte erheblich angestiegen: „Trotz dieser erhöhten Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit kommt ihre Arbeit vielen Gesellschaften im ganzen Jahr kaum teurer als das Tageshonorar eines qualifizierten Unternehmensberaters", so Heinz Evers. Immerhin zahlen über 20 Prozent der von Kienbaum erfassten ca. 2.000 Unternehmen ihren Ratsmitgliedern heute pro Kopf weniger als 3.000 Euro brutto im Jahr. „Wenn dieser niedrige Lohn den Ratsmitgliedern zum Maß ihrer Leistung wird, dann ist es um die Zukunft der deutschen Unternehmen schlecht bestellt." Lagen die durchschnittlichen Aufsichtsratsbezüge im Jahre 1970 noch bei acht Prozent der Vorstandsbezüge, so erreichen sie heute gerade drei Prozent. „Dieses Auseinanderdriften von Aufsichtsrats- und Vorstandsvergütung sollte im Interesse einer wirksamen Aufsichtsratsarbeit gestoppt werden", meint Evers.. Fünf bis zehn Prozent der durchschnittlichen Vorstandsbezüge für die Dotierung der Aufsichtsräte sei seiner Ansicht nach „eine sinnvolle Orientierung". Die Mindestmarke von fünf Prozent wird allerdings derzeit selbst von vielen DAX-30-Unternehmen nicht erreicht. Obwohl gerade in diesem Börsensegment die Aufsichtsratsbezüge in den letzten Jahren deutlich angehoben wurden, bleiben sie im Durchschnitt der Unternehmen mit Pro-Kopf-Bezügen von 75.000 Euro und Vorstandsbezügen von 1,6 Mio. Euro immer noch knapp unterhalb des von Evers geforderten Limits. (mf)

Aufsichtsräte von deutschen Aktiengesellschaften werden schlecht bezahlt, dies wollen die Kienbaum-Analysten anhand einer Langzeitstudie herausgefunden haben. So seien die Pro-Kopf-Bezüge deutscher Vorstandsmitglieder von 1970 bis heute von 90.000 Euro auf 370.000 Euro gestiegen, die der AG-Aufsichtsräte aber nur von 7.500 Euro auf 12.000 Euro. „Da sich im untersuchten Zeitraum die Lebenshaltungskosten verdreifachten, hat sich das Realeinkommen der Aufsichtsräte glatt halbiert", sagt Heinz Evers, Geschäftsführer der Kienbaum Vergütungsberatung. Dabei sei in Folge des ernormen Wachstums der Unternehmen, der verschärften Konkurrenz sowie der Globalisierung der Geschäfte die Arbeitsbelastung und die Verantwortung, aber auch das persönliche Haftungsrisiko der Aufsichtsräte erheblich angestiegen: „Trotz dieser erhöhten Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit kommt ihre Arbeit vielen Gesellschaften im ganzen Jahr kaum teurer als das Tageshonorar eines qualifizierten Unternehmensberaters", so Heinz Evers. Immerhin zahlen über 20 Prozent der von Kienbaum erfassten ca. 2.000 Unternehmen ihren Ratsmitgliedern heute pro Kopf weniger als 3.000 Euro brutto im Jahr. „Wenn dieser niedrige Lohn den Ratsmitgliedern zum Maß ihrer Leistung wird, dann ist es um die Zukunft der deutschen Unternehmen schlecht bestellt." Lagen die durchschnittlichen Aufsichtsratsbezüge im Jahre 1970 noch bei acht Prozent der Vorstandsbezüge, so erreichen sie heute gerade drei Prozent. „Dieses Auseinanderdriften von Aufsichtsrats- und Vorstandsvergütung sollte im Interesse einer wirksamen Aufsichtsratsarbeit gestoppt werden", meint Evers.. Fünf bis zehn Prozent der durchschnittlichen Vorstandsbezüge für die Dotierung der Aufsichtsräte sei seiner Ansicht nach „eine sinnvolle Orientierung". Die Mindestmarke von fünf Prozent wird allerdings derzeit selbst von vielen DAX-30-Unternehmen nicht erreicht. Obwohl gerade in diesem Börsensegment die Aufsichtsratsbezüge in den letzten Jahren deutlich angehoben wurden, bleiben sie im Durchschnitt der Unternehmen mit Pro-Kopf-Bezügen von 75.000 Euro und Vorstandsbezügen von 1,6 Mio. Euro immer noch knapp unterhalb des von Evers geforderten Limits. (mf)

Zur Startseite