Rauswurf rechtens

Klage gegen Media Markt scheint erfolglos zu bleiben

02.03.2012
Der Rauswurf des früheren Deutschland-Chefs Michael Rook scheint rechtens gewesen zu sein.
Sitzt in Haft, klagt und wird bald angeklagt: Michael Rook
Sitzt in Haft, klagt und wird bald angeklagt: Michael Rook

Nach den vielen negativen Nachrichten in den vergangenen Monaten gibt es für den Media Markt und Media-Saturn endlich etwas Erfreuliches: Wie der Donaukurier berichtet, scheint die Klage des früheren Deutschland-Chefs Michael Rook gegen seine Entlassung im November 2011 keinen Erfolg zu haben. Das hat das Landgericht Ingolstadt in der Verhandlung am 28. Februar angedeutet.

Rook ist einer der Hauptverdächtigten in der Bestechungsaffäre bei Media Markt. Er war jahrelang der Vorgesetzte von Bruno Herter, des Regionalleiters für den süddeutschen Raum. Herter wiederum war jahrelang vom Agenturchef Peter N. aus Wetzlar geschmiert worden, damit dieser an Aufträge in Höhe von etwa 50 Millionen Euro kommt. Ein Teil des Bestechungsgeldes sei von Herter an Rook weitergegeben worden (siehe auch Beitrag "Neue Enthüllungen in der Media-Markt-Affäre").

Als die Affäre im Herbst vergangenen Jahres publik wurde, wurde Rook Ende Oktober auf einen Gesellschafterbeschluss hin suspendiert und Mitte November fristlos gefeuert. Wenige Tage zuvor war er festgenommen worden, seitdem sitzt er in Haft. Rook argumentiert, dass ein Korruptionsverdacht alleine nicht den Rauswurf rechtfertige.

Laut Donaukurier hat der Vorsitzende Richter in der Verhandlung gesagt, dass "sehr viel dafür spricht, dass die fristlose Kündigung rechtens war". Und weiter: "Es sieht nicht besonders toll für die Klage aus." Rooks Rechtsanwalt will sich aber noch nicht geschlagen geben: "Wir sind natürlich anderer Meinung. Ich gehe davon aus, dass die Vorwürfe gegen Herrn Rook widerlegt werden."

Der Richter will am 25. Mai eine Entscheidung treffen. Im Sommer soll vor der Großen Strafkammer in Augsburg das strafrechtliche Verfahren gegen neun Personen (darunter Rook) stattfinden. Es gehe um gewerbs- und bandenmäßige Bestechung bzw. Bestechlichkeit. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Haft für jeden einzelnen Fall.

Herter und N. haben nach Angaben der Staatsanwaltschaft mittlerweile umfangreiche Aussagen gemacht und die Vorwürfe im Wesentlichen eingeräumt. Die beiden sollen den Deal eingefädelt und Rook zur Rückendeckung mit eingebunden haben. Rook soll aber bisher seine Unschuld beteuern. (tö)

Zur Startseite