Klage wegen Verletzung des Datenschutzes

28.04.2005
Verbraucherverbände dürfen Firmen, die bei Kundenbefragungen gegen den Datenschutz verstoßen, nicht verklagen.

Das Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass Verbraucherverbände nicht befugt sind, Firmen, die bei Kundenbefragungen gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen, vor Gericht zu verklagen. Der Verbraucherschutz erfasse nämlich nur wirtschaftliche und gesundheitliche Verbraucherinteressen, nicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Az 5 U 186/03). (mf)

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